Patientenverfügung


Es kann jeden treffen: ein Unfall oder eine schwere Krankheit – und auf einmal ist alles anders. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung und Behandlung wunschgemäß durchgeführt werden. Insbesondere dann, wenn Sie aufgrund der Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen zu äußern, ist dieses Dokument sehr hilfreich. Die Verfügung ist verbindlich für Ärzte und das medizinische Fachpersonal.

Zusätzlich können Sie sich absichern durch eine Betreuungsverfügung. Dabei bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall Ihre Wünsche vertritt.

Sprechen Sie mit engen Angehörigen darüber. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erhalten Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:

www.bmjv.de

 

Organspende


Die Organspende ist für viele eine Selbstverständlichkeit, während andere mit diesem Thema eher hadern. Mit einer Organspende können schwerwiegende erkrankte Menschen oder Unfallopfer eine lebensrettende Maßnahme erfahren. Über einen Organspendeausweis können Sie festlegen, ob in Ihrem eigenen Todesfall Organe zwecks Transplantation entnommen werden dürfen. Sie können festlegen, welche Organe gespendet werden dürfen, oder sich auch eindeutig gegen eine Spende aussprechen.
Die Entscheidung, sich als Spender/in zur Verfügung zu stellen, ist sehr persönlich. Sprechen Sie mit den Ihnen nahestehenden Menschen darüber. Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie wichtige Informationen zu diesem Thema:

www.organspende-info.de

www.bzga.de