Rentenfragen


Ein Trauerfall kann finanzielle Engpässe auslösen, die für die Angehörigen eine weitere Belastung darstellen. Die Witwen-/Witwerrente und die Waisenrente können diese Lücken schließen. Sie sind wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und können unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Versicherung eingezahlt haben muss. Darüber hinaus muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig sein. Auch eingetragene Partnerschaften können die staatliche Leistung beantragen.

Wenn Sie es wünschen, leiten wir für Sie die Beantragung des Dreimonatsantrages beim Rententräger in die Wege.

Die Halbwaisen- und die Waisenrente bedeuten finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die im Todesfall den Vater und/oder die Mutter verlieren. Sie wird bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt. Auch gilt die Voraussetzung, dass der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Versicherung eingezahlt hat.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weiterführende Informationen und Dokumente zum Download:

www.deutsche-rentenversicherung.de

 

 

 

Erben und vererben


Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig geregelt. An erster Stelle haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.


Wann ist ein Testament sinnvoll?

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, erforderlich.

Für das Testament bestehen Formvorschriften: Es sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das unter einer notariellen Aufsicht erstellt wird, ist mit Gebühren verbunden. Im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament kann es jedoch später für mehr Transparenz und Klarheit sorgen.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:

www.bmjv.de.